Warum sagen wir JA zum Gegenvorschlag?

Keine Massnahmen nötig
Für das Komitee «JA zum Gegenvorschlag» ist klar: Die Steuern sollen gesenkt werden. Allerdings so, dass es für Kanton und Gemeinden verkraftbar ist. Mit seinen gezielten Steuerreduktionen mittels Anpassung des Tarifs sowie Anpassungen bei den Abzügen setzt der Gegenvorschlag dort an, wo es am meisten nötig ist – bei den kleinen und mittleren Einkommen und den Familien. Ein Abbau von Leistungen ist damit nicht nötig.

Entlastung tiefe und mittlere Einkommen
Mit dem Gegenvorschlag werden insbesondere jene Bevölkerungsgruppen entlastet, welche im schweizweiten Vergleich am schlechtesten abschneiden. Die tiefsten Einkommen wurden bereits mit der Steuervorlage entlastet. Bei den hohen Einkommen (Spitzensteuersatz) liegt der Kanton Solothurn bereits im Mittelfeld und bei den Vermögens­steuern im vorderen Drittel aller Kantone. Im bestehenden Solothurner Steuertarif ist die Eintrittsschwelle jedoch zu tief angesetzt, wodurch Rentnerinnen und Rentner sowie der Mittelstand über Gebühr belastet werden. Dieser unschöne Umstand ist parteiübergreifend unbestritten und wird nun mit der Anpassung des Steuertarifs behoben. Mit dem neuen Tarif würde beispielweise ein Rentnerehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken mit rund 350 Franken entlastet.

Entlastung der Familien
Mit der Erhöhung des Kinderabzuges von 6'000 auf neu 9'000 Franken werden gezielt die Familien entlastet, und zwar unabhängig vom gewählten Familienmodell. Eine Familie mit zwei Kindern, mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken zahlt aufgrund des höheren Kinderabzuges rund 1'000 Franken weniger Steuern.

Durch die Erhöhung des Drittbetreuungsabzuges bis zu 25'000 Franken nimmt der Kanton Solothurn zudem schweiz­weit eine Spitzenposition ein, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht. Durch diese Massnahme bleibt ein höherer Teil des zusätzlichen Einkommens des Zweitverdieners im Familienhaushalt.

Fairer Pendlerabzug
Was auf Bundesebene (mit 3'000 Franken) und in anderen Kantonen längst gilt, soll nun auch im Kanton Solothurn eingeführt werden: Der Pendlerabzug soll zukünftig auf 7'000 Franken limitiert werden. Kein umliegender Kanton hat einen höheren Abzug, man nimmt also auf die Struktur des Kantons Solothurn Rücksicht. Heute können die Pendler­abzüge unbeschränkt geltend gemacht werden – dies ist sowohl aus ökologischer wie auch aus steuerpolitischer Sicht fragwürdig. Von der Limitierung auf 7'000 Franken sind gerade einmal 7% aller Steuerpflichtigen betroffen; es resul­tiert also keine höhere Steuerbelastung für alle.

Austarierter Kompromiss
Es liegt in der Natur der Politik, dass die Parteien bei jeder Vorlage teils weitergehende Forderungen haben und durch­setzen möchten. Es ist darum immer auch eine Kunst, aus der Vielfalt der verschiedenen Interessen einen guten und fairen Kompromiss zu finden. Mit dem Gegenvorschlag ist das gelungen. Mit der Entlastung der natürlichen Personen um knapp 60 Mio. Franken wird das ursprüngliche Ziel erreicht. Bei der Steuervorlage STAF, wo es hauptsächlich um die juristischen Personen ging, lag die Netto-Entlastung ebenfalls bei rund 60 Mio. Franken. Mit Ausnahme der SVP haben bei der Schlussabstimmung im Kantonsrat alle Parteien den Gegenvorschlag unterstützt und empfehlen bei der Stichfrage dem Gegenvorschlag zuzustimmen.

Einwohner- und Kirchgemeinden
Auch der Gegenvorschlag ist für die Gemeinden nicht zum Nulltarif erhältlich. Das Ziel des Gegenvorschlags, die Ent­lastung der tiefen und mittleren Einkommen zu ermöglichen, kostet Gemeinden gemäss Steuersimulationen im Durch­schnitt aller Gemeinden (Basis 2017) 5% der Steuereinnahmen. Das ist verkraftbar. Die Solothurner Einwohner­gemeinden stehen finanziell im Durchschnitt gut da, sie weisen insgesamt einen Bilanzüberschuss von 577 Mio. Franken aus (nur eine einzige Gemeinde hatte per Ende 2020 einen Bilanzfehlbetrag).

Volkswirtschaftlich sinnvoll
Auch volkswirtschaftlich macht eine Steuersenkung bei kleinen und mittleren Einkommen und bei Familien Sinn, weil damit das freie verfügbare Einkommen und die Kaufkraft von Steuerpflichtigen erhöht wird. Das wirkt sich positiv auf das einheimische Gewerbe und auf den Wirtschaftsstandort Kanton Solothurn aus.

Entlastung für das Gewerbe
Gemäss dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband sind 60 bis 70% der Gewerbe-KMUs Einzelfirmen. Sie werden also nach den Tarifstufen der natürlichen Personen besteuert. Von diesen Einzelfirmen befinden sich rund 90% in den Steuerklassen der tiefen und mittleren Einkommen. Damit profitiert das Gewerbe auch direkt vom Gegenvorschlag und von der Steuersenkung bei natürlichen Personen.